Impressum & AGB

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Das ist eine Seite der Ferienpark Ueckermünde-Bellin GmbH

Ferienpark Ueckermünde-Bellin GmbH
Dorfstraße 8B
17373 Ueckermünde

Telefon: +49 (0)39771 59110
Fax: +49 3212 1410167
Mail: info@ferienpark-ueckermuende-bellin.de

Sitz der Gesellschaft: Ueckermünde
Amtsgericht Neubrandenburg HRB 20613
USt-IdNr.: DE317225068
Geschäftsführung: Heiko Schütze

Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Ferienpark Ueckermünde-Bellin GmbH

Design und Gestaltung der Website:
Ferienpark Ueckermünde-Bellin GmbH

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

der Firma:
Ferienpark Ueckermünde-Bellin GmbH
Dorfstr. 8B
17373 Ueckermünde

nachstehend Vermieter genannt.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Campingstellplätzen & Ferienhäusern & Holzhütte ( Stuga genannt ) zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

1.2. Die Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Stellplätze oder Ferienhäuser sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande.

2.2. Die Annahme des Beherbergungsvertrages erfolgt durch Zahlung der in der Reservierungsbestätigung genannten Anzahlung innerhalb der in der Reservierungsbestätigung genannten Frist auf das angegebene Bankkonto oder durch Abschluss und Zahlung vor Ort. Es gelten nur die Leistungen als vereinbart, die in der Reservierungsbestätigung aufgeführt sind. Die Reservierungsbestätigung gilt als Beherbergungsvertrag.

2.3. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

2.4. Der Vermieter haftet für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt. Einzelne Leistungen, die im Prospekt bzw. auf den Internetseiten oder anderen Werbeträgern genannt werden, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht.

Der Vermieter vermittelt einzelne Leistungen von rechtlich selbständigen Unternehmer nur als deren Vermittler. Der jeweilige Unternehmer ist für die Erbringung der einzelnen Leistungen verantwortlich. Für evtl. fälligen Schadenersatz ist nur der jeweilige Unternehmer verantwortlich, nicht jedoch der Vermieter, der explizit davon befreit ist.

Der Vermieter tritt in keinem Fall als Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts auf, auch wenn weitere Leistungen in der Reservierungsbestätigung genannt werden.

2.5. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Stellplätze/Ferienhäuser bereitzuhalten und die schriftlich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Stellplatz-/Ferienhäuserüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.

3.3. Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Stellplätze/Ferienhäuser, der Leistung des Campingplatzes/der Ferienhäuser oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter zustimmt.

3.4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung 8 Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Vermieter die vertraglich vereinbarten Preise angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.

3.5. Bei Ferienhäusern ist die Rechnung des Vermieters gemäß den Angaben in der Reservierungsbestätigung zu zahlen, spätestens jedoch bei Anreise. Campingrechnungen sind bei Kurzaufenthalten (bis zu 7 Tagen ) bei der Ankunft zahlbar ( Bei vorzeitiger Abreise werden überzahlte Beträge erstattet ) Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche ist spätestens zum Ende jeder Woche abzurechnen. Ein vebliebener Restbetrag ist bei Abreise ohne Abzug zahlbar.

3.6. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung, Anzahlung genannt, oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag bzw. Reservierungsbestätigung schriftlich vereinbart werden.

3.7 Angebote, die im Internet und mittels anderen Werbeträgern veröffentlicht werden, sind erst ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Vorher geschlossenen Verträge und die darin vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit. Durch die Angebotsveröffentlichung entsteht keine Verpflichtung zur nachträglichen Preisreduzierung.

4. Rücktritt des Kunden

4.1. Der Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieter. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieter oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag schriftlich zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche des Vermieter auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich dem Vermieter gegenüber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieter oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

Die Storno-Gebühren werden wie folgt berechnet:
bis 30 Tage 50 % des Vertragspreises
29-14 Tage 60 % des Vertragspreises
ab 13 Tage 70 % des Vertragspreises
ab 48 Std. 80 % des Vertragspreises (Wandquartier 100%)

Bei Weitervermietung des Stellplatzes/des Ferienhauses wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß Entgeldverzeichnis berechnet.

5. Rücktritt des Vermieters

5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter/die Ferienhäuser in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach einem vertraglich gebuchten Stellplatz/Ferienhaus vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieter auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

• höhere Gewalt oder andere von dem Vermieter/der Ferienhäuser nicht zu vertretende Tatsachen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
• Stellplätze/Ferienhäuser unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. In der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
• das der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme des Stellplatzes/Ferienhauses den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieter/der Ferienhäuser in der Öffentlichkeit ge-fährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieter zuzurechnen ist.
• ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

6. Stellplatz/Ferienhäuserbestellung, -übergabe, – rücknahme

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Stellplät-ze/Ferienhäuser. Fotografische Darstellungen in Werbematerialien, auch im Internet, sind beispielhaft. Die Ausstattungsmerkmale der Stellplätze/Ferienhäuser bzw. Vermietobjekte können variieren.

6.2. Gebuchte Stellplätze stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr, gebuchte Ferienhäuser stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Belegung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Stellplätze und Ferienhäuser bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Ferienhäuser bis 15 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 17 Uhr 100 %.
7. Haftung des Vermieter

7.1. Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und ausschließlich für die schriftlich vereinbarten Leistungen. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen sind.

7.2 Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen des Vermieters auftreten, muss der Stellplatzmieter dies der Platzleitung unverzüglich zur Kenntnis bringen. Nachträgliche Mängelrügen bei oder nach Abreise werden nicht berücksichtigt.

7.3. Gäste in den Ferienhäusern bzw. anderen Vermietobjekten müssen evtl. Mängel sofort bei Kenntnisnahme/Auftreten und ausschließlich schriftlich zur Kenntnis bringen. Die Rüge sollte mindestens den Namen, Ferienhausnummer bzw. Objektnummer und den Grund für die Rüge enthalten.

7.4. Der Vermieter wird bei Kenntnisnahme (betrifft nur Campingstellplatz) bzw. auf unverzügliche schriftliche Rüge (betrifft Anmieteung von Ferienhaus und andere Vermietobjekte) bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu halten.

7.5. Mängelanzeigen oder Rügen bei bzw. nach Abreise werden nicht akzeptiert. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen.

7.6. Für die unbeschränkte Haftung des Vermieter gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.7. Nachrichten, Post und Warensendungen werden vom Vermieter mit größter Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch – gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Es gilt das deutsche Recht

8.2. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, berührt das nicht die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für nichtige oder gegen geltendes Recht verstoßende Bedingungen treten stattdessen die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch bei Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieter. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

Ferienpark Ueckermünde-Bellin GmbH
Dorfstraße 8B
D-17373 Ueckermünde OT Bellin

Zur Ergänzung der AGBs noch folgender Auszug vom DEHOGA ( nicht für Campingplatzbuchungen anwendbar ), die ebenfalls Bestandteil der AGBs sind :
Rechte und Pflichte aus dem Gastaufnahmevertrag

Die aus dem Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Der DEHOGA (Deutcher Hotel- und Gaststättenverband e.V., Bonn) hat hierzu folgende Rechte und Pflichte zusammengestellt.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, die Ferienwohnung, das Ferienhaus bestellt und zugesagt worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig, auf  welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. a. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnehmen der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

b. Die Kosten für den Gast betragen bei Storno, bzw. Nichtanreise:

– Übernachtung mit Frühstück 80%

– Übernachtung mit Halbpension 70%

– Übernachtung mit Vollpension 60%

– bei reiner Übernachtung (betrifft Ferienwohnungen, -häuser, Appartements) 90% des vereinbarten Reisepreises.

5. a. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

b. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ueckermünde.

Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland.