Platzordnung
Ferienpark Ueckermünde-Bellin

Herzlich willkommen auf unserem Campingplatz.
Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen schöne und erholsame Tage bei uns.

Damit Ihr Aufenthalt für Sie angenehm und stressfrei abläuft, bitten wir Sie, unsere Campingplatzordnung zu beachten.

1. Die Platzordnung soll dazu dienen, ein gutes verständnisvolles Zusammenleben aller Gäste zu fördern und die Erhaltung und Pflege der gemeinschaftlichen Anlagen und Installationen zu sichern.

2. Der Ferienpark ist ein Privatgelände auf dem der Betreiber sein Hausrecht ausübt.
Das heißt, er oder beauftragte Personen können die Aufnahme von Personen verweigern, oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse der anderen Gäste erforderlich erscheint.

3. Melden Sie sich bitte bei Ankunft in der Rezeption an, auch dann, wenn Sie den Platz nur für kurze Zeit als Besucher oder Tagesgast betreten.

4. Ruhestörender Lärm ist im Interesse aller zu vermeiden.

5. Offenes Feuer ist im Sinne des Brandschutzes streng verboten! Grillen mit geschlossenen Holzkohle- oder Gasgrills ist wie windgeschütztes Grillen mit offenen Holzkohlegrills erlaubt. Beachten Sie bitte den Brandschutz!

6. Das Befahren des Ferienparkes hat unter größter Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme zu erfolgen. Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang vor motorisierten Fahrzeugen!
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h gilt auf dem gesamten Gelände des Ferienparkes.
Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen fahren. Das Befahren des Uferbereiches (5m) oder des, das Ufer schützenden, Schilfgürtels ist untersagt.

7. Das Befahren des Ferienparkes mit Motorfahrzeugen während der Mittagsruhe (12:00-14:00 Uhr) und der Nachtruhe (22:00 – 07:00 Uhr) ist untersagt und nur in Notfällen oder mit Zustimmung der Ferienparkleitung statthaft.
Ankommende Gäste können Ihr Fahrzeug auf der Zufahrt am STOP-Schild abstellen.

8. Eine allgemeine Platzruhe von 12.00 bis 14.00 Uhr und von 22.00 bis 07.00 Uhr ist zu beachten. Dies gilt auch für den Bereich der Außenanlagen. In dieser Zeit haben alle ruhestörenden Tätigkeiten zu unterbleiben. Die allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe ist zu beachten. Bohren, Hämmern, Rasen mähen, o.ä. ist werktags nach 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen generell verboten.

9. Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden. Bitte achten sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes Campingzubehör gefährdet wird.

10. Gegenseitige Rücksichtnahme ist vor allem auch geboten beim Schließen von Türen und bei der Benutzung von Phono- und Fernsehgeräten und Musikinstrumenten.

11. Hunde müssen im Gesamtbereich des Ferienparkes an der Leine geführt werden. Verunreinigungen sind vom Tierhalter sofort zu entfernen und im Restmüll zu entsorgen.

12. Die Einsetzung eines Platzwartes entbindet die Gäste nicht von eigenen Beiträgen,
damit die gemeinschaftlichen Räume und Außenanlagen stets einen sauberen und gepflegten Eindruck machen.

13. Wir bitten Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie sie selber gern vorfinden möchten. Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume.

14. Offenes Licht und Rauchen in den Gemeinschaftsanlagen (Sanitärhaus) sind untersagt. Das Abstellen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor außerhalb der festgeschriebenen Parkmöglichkeiten ist verboten.

15. Das Betreten von Hausanschlussräumen für Elektrizität, Gas und Wasser, des Heizungsraumes oder anderer Serviceräume ist Unbefugten untersagt.

16. Diese Räume und deren Türen dürfen auch nicht als Abstellräume benutzt oder verstellt werden.

17. Das Waschen und Hantieren mit feuergefährlichen Mitteln ist nicht erlaubt.

18. Wäscheleinen dürfen nicht an Bäumen befestigt werden. Eine Belästigung anderer Gäste durch aufgehängte Wäsche ist zu unterlassen.

19. Das Abstellen oder Aufbewahren von Gegenständen in Fluren oder Zugängen ist nicht gestattet.

20. Alle Türen zu den Gemeinschaftsräumen sind geschlossen zu halten.

21. Um Verstopfungen zu vermeiden, dürfen Haus- und Küchenabfälle, Zellstoffe, Binden, Babywindeln und Einlagen nicht in die WC-Anlage eingebracht werden. Diese sind als Müll fachgerecht zu entsorgen.

22. Transportable Toiletten, sind ausschließlich in unserem CWC (Rückseite Wirtschaftshof) zu entleeren.

23. Sperrige Güter dürfen in keinem Fall in den Müllbehältern abgelagert werden. Kisten, Kartons und dergleichen sind zu zerkleinern. Sonderdeponien für Glas, Papier, Metalle usw. sind zu benutzen. Die örtlichen Vorschriften über die getrennte Müllentsorgung sind zu beachten.

24. Treten Schäden an den gemeinschaftlich zu nutzenden Gebäudeteilen auf, so ist dies unverzüglich der Rezeption oder dem Platzpersonal mitzuteilen, damit Maßnahmen zur Behebung getroffen werden können.

25. Jeder Gast haftet dem Betreiber für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden.

26. Im Falle unmittelbarer Gefahr für Objekte im Ferienpark, seine Gäste oder Dritte hat jeder Gast für Abhilfe und Information der Rezeption, bzw. des Platzpersonales zu sorgen.

27. Mängel oder Störungen an technischen Einrichtungen oder Anlagen (z.B. Heizung usw.) sind unverzüglich der Rezeption oder dem Platzpersonal zu melden.

28. Melden Sie sich bitte vor Ihrer Abreise an der Rezeption ab. Die Abreise hat bis 12:00 Uhr erfolgen. Bitte hinterlassen Sie bei der Abreise einen sauberen Stellplatz.

29. Diese Hausordnung kann jederzeit durch den Betreiber des Ferienparkes geändert werden.

Ueckermünde, 01.09.2021